Gleichzeitig ist Dr. Sobich auch
als Solicitor im Vereinigten Königreich (UK) zugelassen.
Aufgrund dieser Doppelzulassung und der langjährigen
internationalen Erfahrung von Dr. Sobich können alle
englischsprachigen Klienten ebenso intensiv betreut werden.
Zwecks effektiver Interessenswahrnehmung der Mandanten kooperiert die
Kanzlei bei gerichtlichen Streitigkeiten mit einer
spanisch-katalanischen Anwalts- und Steuerkanzlei in Girona.
Für den Mandanten besteht
die Möglichkeit, durch Abschluss einer Honorarvereinbarung
entweder die katalanischen Gebührenrichtlinien (Criterios
orientadores en materia de honorarios del Consell dels Il.lustres
Col.legis d'Advocats de Catalunya) oder das bundesdeutsche
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG - Gesetz über die
Vergütung der Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte vom 5. Mai 2004) als Honorargrundlage zu
wählen.
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